Bundesgericht stützt Werbeverbote auf öffentlichem und auf privatem Grund
Einmal mehr hat das Bundesgericht festgelegt, dass ein Verbot von Aussenwerbung zulässig ist und die Wirtschafts- oder Meinungsäusserungsfreiheit nicht über Gebühr beeinträchtigt. Besonders erfreulich an diesem Entscheid ist, dass auch Werbeverbote auf Privatgrund, die vom öffentlichen Grund aus sichtbar sind, zulässig sind. Die Bundesgerichtsentscheide 2C 36/2023 und 2C 38/2023 sind hier einsehbar. Sie stützen das weitreichende Werbeverbot der Genfer Gemeinde Vernier. Siehe die Medienmitteilung. Der Zürcher Stadtrat André Odermatt hat… Weiterlesen