Bundesgericht: Firma CityLights muss Werbebildschirme im Niederdorf entfernen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Firma CityLights die Werbebildschirme am Haus «Zum Brotkorb» im Niederdorf entfernen muss. Doch Inhaber Jürg Knecht stellt sich immer noch quer.

Die Firma CityLights hat seit einigen Jahren im Zürcher Niederdorf in einem denkmalpflegerisch sensiblen Umfeld Werbebildschirme mit Fremdwerbung betrieben. Das Amt für Städtebau verfügte 2006 deren Entfernung, was das Aussenwerbe-Unternehmen nicht akzeptierte und wegen zwei 50-Zoll-Monitoren bis vor Bundesgericht ging. Die Beschwerde von CityLights wurde abgewiesen. Anschliessend hat das Unternehmen statt zwei 50-Zoll-Monitore vier 30-Zoll-Monitore in den Schaukasten gestellt − und das Spiel ging wieder von vorne los. Jetzt wurde bekannt, dass das Bundesgericht der Stadt Zürich erneut Recht gegeben hatte. Doch Inhaber Jürg Knecht weigert sich nach wie vor, die Bildschirme zu entfernen. Er will sie jetzt mit Eigenwerbung betreiben. Lesen Sie den Artikel in der Werbewoche. (Das Unternehmen möchte selber keine Werbung erhalten, wie am Briefkasten zu erkennen ist.)

Jürg Knecht hat auch ein Ladenlokal am Zähringerplatz. Bei sämtlichen Stichproben der IG Plakat | Raum | Gesellschaft in den vergangenen Jahren war das Ladenlokal geschlossen. Zwei grosse Bildschirme im Schaufenster wurden mit Fremdwerbung bespielt. Die Vermutung liegt nahe, dass dieses Lokal lediglich gemietet wurde, um Werbung zu verkaufen. 2006 wurde CityLights von der Lauterkeitskommission wegen Alkoholwerbung an der Haslerstrasse in der Nähe eines Schulhauses gerügt. Der Inhaber der Immobilie hat daraufhin den Vertrag mit CityLights aufgelöst.

Die IG PRG ist der Ansicht, dass dieses Verhalten despektierlich ist gegenüber Behörden, Gerichten, Steuerzahlern, Touristen und den Anwohnern. Jürg Knecht hat zweimal alle Behörden und Gerichte auf Trab und beide Male verloren. In diesen fünf Jahren konnte sein Unternehmen einiges Geld verdienen mit zwei bzw. vier Werbebildschirmen, doch letztlich müssen die Steuerzahler zumindest für einen Teil der Kosten aufkommen, die seine ungerechtfertigten Beschwerden verursacht haben. Die IG PRG empfiehlt allen Gewerbetreibenden, nicht mit der Firma CityLights zusammenzuarbeiten.