Lauterkeitskommission heisst Beschwerde gegen Clear Channel gut

Die Lauterkeitskommission heisst die Beschwerde der IG Plakat | Raum | Gesellschaft gegen Clear Channel gut. Das Unternehmen hat in unmittelbarer Nähe eines Schulhauses für Alkohol geworben. Stichproben ergeben, dass diese Praxis bei beiden führenden Plakatgesellschaften verbreitet ist.

Die Lauterkeitskommission heisst die Beschwerde der IG Plakat | Raum | Gesellschaft (IG PRG) vom 19. Januar 2011 gegen Clear Channel gut (Nr. 129/11). Beanstandet wurde, dass die Plakatfirma in unmittelbarer Nähe eines Schulhauses an der Kalkbreitestrasse in Zürich für ein alkoholisches Getränk geworben hatte.

Aussenwerbung in Zürich unterliegt kaum Vorschriften. Einige der wenigen Vorschriften ist die brancheninterne Regelung, dass Tabak- und Alkoholwerbung einen Mindestabstand von 100m zu von Jugendlichen besuchten  Schulhäusern aufweisen muss. Wie Stichproben der IG PRG ergeben, halten sich weder APG noch Clear Channel an diese Regelung.

Nach Eingabe der Beschwerde hat Clear Channel an der beanstandeten Plakatfläche ein Plakat für Marlboro-Zigaretten aufgehängt. Heute – nach Aufforderung der Lauterkeitskommission, an besagter Stelle keine Werbung für alkoholische Getränke zu publizieren – hängt nur wenige Meter weiter, immer noch weniger als 100m vom Schulhaus entfernt, eine Werbung für das alkoholische Getränk Eve.

Stichproben haben ergeben, dass Clear Channel seit Jahresbeginn in Zürich aus Sicht der IG PRG in verschiedenen Fällen gegen die brancheninternen Grundsätze zu Tabak- und Alkoholwerbung verstossen hat (Engelstrasse/Chesterfield, Hardstrasse/Marlboro, Kalkbreitestrasse/Marlboro).

Konkurrentin APG hat in der Nähe von Schulhäusern an der Birmensdorferstrasse und Bullingerstrasse für Marlboro geworben. Derzeit wirbt sie in Uetikon am See in unmittelbarer Nähe der Schulanlage für Schweizer Wein. Diese Fälle sind bei der Lauterkeitskommission hängig.