Vorschlag der IG PRG zur Plakatwerbung in Zürich: Für Attraktivität, Demokratie, Wirtschaftlichkeit
Im Juni 2013 laufen die bestehenden Plakatverträge der Stadt Zürich mit APG und Clear Channel aus. Diese Verträge haben keine Reduktion an Plakatstellen gebracht, die für ein gepflegtes Stadtbild notwendig ist. Ausserdem hat ein Duopol mit der Ausschreibung von 2006 bestimmt, wie viel der öffentliche Grund wert ist − und dafür massiv zu wenig bezahlt.
Um die Einnahmen für die Stadtkasse zu erhöhen und das Stadtbild zu verschönern, hat die IG PRG dem Stadtrat einen Vorschlag unterbreitet. Die Grundpfeiler dieses Vorschlags sind:
1) Die Stadt verzichtet einstweilen auf öffentlichem Grund auf kommerzielle Plakatwerbung.
2) Die Stadt erhebt eine moderate Gebühr auf Plakatstellen auf Privatgrund, die bei den Plakatgesellschaften erhoben wird. Derzeit nehmen die Plakatgesellschaften jährlich geschätzte CHF 65 Mio. mit Plakatstellen auf Privatgrund ein, die ihren Wert einzig und alleine dadurch generieren, dass sie vom öffentlichen Grund aus sichtbar sind. Die Bevölkerung hat nichts davon ausser dem Flurschaden. Eine Plakatsteuer ist kein Novum in der Schweiz. Verschiedene Kantone kannten in der Vergangenheit Plakatsteuern.
3) Die Anzahl kommerzieller Plakatstellen auf Stadtgebiet wird einstweilen auf dem Stand der Plakatstellen auf Privatgrund von 2010 plafoniert. Eine weitere Reduktion wäre natürlich anzustreben, doch der Stadt sind auf Privatgrund die Hände gebunden.
Das Detail-Konzept werden wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht ins Internet stellen, damit die Plakatgesellschaften nicht gleich ihre Propaganda-Geschütze auffahren können und alle Vorschläge für Demokratisierung, Verschönerung und Mehreinnahmen für die Stadt mit fabrizierten Sachzwängen torpedieren können. Für dringende Fragen wenden Sie sich an IG-PRG-Präsident
(Tel. 079 661 5308).
Mehr dazu gibts in den Tages-Anzeiger-Artikeln vom 10.11.11, der Replik der APG vom 11.11.11 und im TA-Artikel vom 19.12.11.
Werbefreier Hauptbahnhof an der Zürcher Landsgemeinde
04.08.2011
Am 1. August fand auf der Ratshausbrücke die erste Zürcher Landsgemeinde statt. Ein vom Präsident der IG Plakat | Raum | Gesellschaft eingereichter Vorschlag erreichte im Internet-Voting den 5. Platz von über 50 eingereichten Vorschlägen. Der Hauptbahnhof sollte ebenerdig von allen Werbeflächen befreit werden, damit die Bausubstanz und Architektur wieder zum Vorschein kommt, sich die Orientierung verbessert und etwas mehr Ruhe einkehrt. Das gute Abschneiden im Internet-Voting zeigt, dass ein Bedürfnis besteht, den Konsumtempel und Werbepark zu entrümpeln, in den die SBB und die APG das schöne Bahnhofsgebäude verwandelt haben. An der Landsgemeinde konnten lediglich über 4 der 50 eingereichten Vorschläge befunden werden. Der werbefreie Hauptbahnhof unterlag gegenüber Visionen und grossen Projekten wie bedingungsloses Grundeinkommen, einer Vollgeldreform oder der Verpflichtung der Schweizer Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte. Die IG PRG zeigt sich dennoch überzeugt, dass der Hauptbahnhof von der Werbung befreit würde, wenn darüber demokratisch abgestimmt werden könnte und nicht lediglich in den Büros der SBB Immobilien und in Sitzungen mit der APG Beschlüsse gefasst würden.
Werbebildschirme am Hauptbahnhof: Kaum Beachtung und TKP von 120 Franken
21.06.2011
Gestern Montag wurden von den SBB am Zürich Hauptbahnhof 13 neue Werbebildschirme in Betrieb genommen. SBB-Mediensprecher Daniele Pallecchi erklärte im Tages-Anzeiger: «Die Nachfrage der Werbewirtschaft nach Möglichkeiten, animierte Werbung zu schalten, war so gross, dass wir dieses Angebot eingeführt haben.» Das neue Produkt habe eine Entwicklungszeit von zwei Jahren beansprucht.
Heute Dienstag hat die IG Plakat | Raum | Gesellschaft Stichproben durchgeführt und 423 Passanten beobachtet, wie sie an zwei Werbebildschirmen vorbeigingen. 403 Passanten haben die Bildschirme keines Blickes gewürdigt. 16 Passanten haben sie kurz mit ihrem Blick gestreift. In ihren Gesichtern konnte kein Interesse abgelesen werden. 4 Passanten haben die Bildschirme 2 Sekunden oder länger betrachtet. Insgesamt hatten also 4,73 % der Passanten die Werbebildschirme überhaupt im Blickfeld; 0,95 % haben sie mit einem gewissen Mass an Aufmerksamkeit betrachtet.
Rechnet man mit 4,728% und 350 000 Passanten täglich, ergibt sich eine Bruttoreichweite von 16 548 Personen. Der Preis für einen 10-Sekunden-Spot auf allen 13 Bildschirmen pro Tag (Quelle: Tages-Anzeiger) beträgt 2000 Franken. Nimmt man an, dass mit einem 10-Sekunden-Spot auf allen Bildschirmen theoretisch alle 350 000 Passanten erreicht werden könnten, dann ergibt das einen historisch hohen Tausend-Kontakt-Preis (TKP, CPM) von CHF 120.86. Es ist anzunehmen, dass die Beachtung weiter sinkt, wenn das Medium sich etabliert hat.
Damit überzeugt das neue Werbemedium finanziell kaum. Über die Akzeptanz können noch keine Aussagen gemacht werden. Es ist anzunehmen, dass die Akzeptanz infolge Nichtbeachtung wie bei anderen OOH Medien relativ hoch ausfallen wird. Die Leserkommentare im Tages-Anzeiger sprechen jedoch eine andere Sprache. Von derzeit 15 Kommentatoren (einige negative Kommentare wurden seit der Publikation des Artikels wieder gelöscht), verteidigen lediglich 2 Personen das Vorgehen der SBB. Die anderen Reaktionen sprechen von visuellen Zumutungen, Frechheit, Schikanen und Vergraulen der Passagiere.
Zürich Hauptbahnhof: 13 Bildschirme für noch mehr Ablenkung
20.06.2011
Wer gemeint hat, man könne gar keine weitere Werbung am HB anbringen, weil alles schon zugepflastert ist, wird eines besseren belehrt. Heute, 20. Juni 2011, hat die SBB am Zürich Hauptbahnhof 13 neue Werbebildschirme im Format 1×1,80m in Betrieb genommen. Weitere Bildschirme wurden in Basel, Bern, Genf, Lausanne und Luzern angebracht. Die SBB rechtfertigt dies mit der Nachfrage der Werbewirtschaft. Die Nachfrage der Fahrgäste nach einem schönen und etwas ruhigeren Bahnhof wird unter den Teppich gekehrt. Lesen Sie den Artikel im Tages-Anzeiger.
Dies läuft allen Bestrebungen der Stadt zuwider, eine 2000-Watt-Gesellschaft zu erreichen und Zürich als Tourismusdestination beliebt zu machen. Es ist ein Hohn, schöne Bahnhöfe zu bauen und anschliessend alles mit Werbung zu verdecken. Auch ist es problematisch, dass die SBB Immobilien − wie die VBZ Traffic Media und die ZVV − als öffentliche Betriebe keine Rücksicht auf die Bedürfnisse der Fahrgäste nehmen und in eigener Regie mehr und mehr und noch mehr Werbung verkaufen. Profitieren kann in erster Linie die Affichage mit ihren Tochterunternehmen APG und eAd (e-advertising). Auch wenn es sich um viel Geld handeln mag, profitieren Fahrgäste nur marginal.
Wie die Erfahrung gezeigt hat, interessieren sich die öffentlichen Verkehrsbetriebe nicht für Reklamationen wegen zu viel Werbung. Dennoch rufen wir dazu auf, gegen die neuen Bildschirme zu protestieren. Zum Beispiel bei
, 051 222 27 11, oder bei Ihrer Lieblingsparlamentarierin oder Ihrem Lieblingspolitiker.
Bundesgericht: Firma CityLights muss Werbebildschirme im Niederdorf entfernen
07.06.2011
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Firma CityLights die Werbebildschirme am Haus «Zum Brotkorb» im Niederdorf entfernen muss. Doch Inhaber Jürg Knecht stellt sich immer noch quer.
Die Firma CityLights hat seit einigen Jahren im Zürcher Niederdorf in einem denkmalpflegerisch sensiblen Umfeld Werbebildschirme mit Fremdwerbung betrieben. Das Amt für Städtebau verfügte 2006 deren Entfernung, was das Aussenwerbe-Unternehmen nicht akzeptierte und wegen zwei 50-Zoll-Monitoren bis vor Bundesgericht ging. Die Beschwerde von CityLights wurde abgewiesen. Anschliessend hat das Unternehmen statt zwei 50-Zoll-Monitore vier 30-Zoll-Monitore in den Schaukasten gestellt − und das Spiel ging wieder von vorne los. Jetzt wurde bekannt, dass das Bundesgericht der Stadt Zürich erneut Recht gegeben hatte. Doch Inhaber Jürg Knecht weigert sich nach wie vor, die Bildschirme zu entfernen. Er will sie jetzt mit Eigenwerbung betreiben. Lesen Sie den Artikel in der Werbewoche. (Das Unternehmen möchte selber keine Werbung erhalten, wie am Briefkasten zu erkennen ist.)
Jürg Knecht hat auch ein Ladenlokal am Zähringerplatz. Bei sämtlichen Stichproben der IG Plakat | Raum | Gesellschaft in den vergangenen Jahren war das Ladenlokal geschlossen. Zwei grosse Bildschirme im Schaufenster wurden mit Fremdwerbung bespielt. Die Vermutung liegt nahe, dass dieses Lokal lediglich gemietet wurde, um Werbung zu verkaufen. 2006 wurde CityLights von der Lauterkeitskommission wegen Alkoholwerbung an der Haslerstrasse in der Nähe eines Schulhauses gerügt. Der Inhaber der Immobilie hat daraufhin den Vertrag mit CityLights aufgelöst.
Die IG PRG ist der Ansicht, dass dieses Verhalten despektierlich ist gegenüber Behörden, Gerichten, Steuerzahlern, Touristen und den Anwohnern. Jürg Knecht hat zweimal alle Behörden und Gerichte auf Trab und beide Male verloren. In diesen fünf Jahren konnte sein Unternehmen einiges Geld verdienen mit zwei bzw. vier Werbebildschirmen, doch letztlich müssen die Steuerzahler zumindest für einen Teil der Kosten aufkommen, die seine ungerechtfertigten Beschwerden verursacht haben. Die IG PRG empfiehlt allen Gewerbetreibenden, nicht mit der Firma CityLights zusammenzuarbeiten.
Lauterkeitskommission heisst Beschwerde gegen Clear Channel gut
14.05.2011
Die Lauterkeitskommission heisst die Beschwerde der IG Plakat | Raum | Gesellschaft gegen Clear Channel gut. Das Unternehmen hat in unmittelbarer Nähe eines Schulhauses für Alkohol geworben. Stichproben ergeben, dass diese Praxis bei beiden führenden Plakatgesellschaften verbreitet ist.
Die Lauterkeitskommission heisst die Beschwerde der IG Plakat | Raum | Gesellschaft (IG PRG) vom 19. Januar 2011 gegen Clear Channel gut (Nr. 129/11). Beanstandet wurde, dass die Plakatfirma in unmittelbarer Nähe eines Schulhauses an der Kalkbreitestrasse in Zürich für ein alkoholisches Getränk geworben hatte.
Aussenwerbung in Zürich unterliegt kaum Vorschriften. Einige der wenigen Vorschriften ist die brancheninterne Regelung, dass Tabak- und Alkoholwerbung einen Mindestabstand von 100m zu von Jugendlichen besuchten Schulhäusern aufweisen muss. Wie Stichproben der IG PRG ergeben, halten sich weder APG noch Clear Channel an diese Regelung.
Nach Eingabe der Beschwerde hat Clear Channel an der beanstandeten Plakatfläche ein Plakat für Marlboro-Zigaretten aufgehängt. Heute – nach Aufforderung der Lauterkeitskommission, an besagter Stelle keine Werbung für alkoholische Getränke zu publizieren – hängt nur wenige Meter weiter, immer noch weniger als 100m vom Schulhaus entfernt, eine Werbung für das alkoholische Getränk Eve.
Stichproben haben ergeben, dass Clear Channel seit Jahresbeginn in Zürich aus Sicht der IG PRG in verschiedenen Fällen gegen die brancheninternen Grundsätze zu Tabak- und Alkoholwerbung verstossen hat (Engelstrasse/Chesterfield, Hardstrasse/Marlboro, Kalkbreitestrasse/Marlboro).
Konkurrentin APG hat in der Nähe von Schulhäusern an der Birmensdorferstrasse und Bullingerstrasse für Marlboro geworben. Derzeit wirbt sie in Uetikon am See in unmittelbarer Nähe der Schulanlage für Schweizer Wein. Diese Fälle sind bei der Lauterkeitskommission hängig.
VBZ versucht schleichend, neue Werbeformen zu etablieren
Die schleichende Einführung von neuen Werbeformen wie dem «Moving Poster», das ganze Fenster verdeckt, und den «Werbewelten»-Trams, die von vorne bis hinten mit Werbung für ein einzelnes Unternehmen vollgestopft sind, bringt das Fass zum Überlaufen.
Was würde eine Tramfahrt in Zürich kosten, wenn es keine Werbung gäbe und die dadurch ausgefallenenn Einnahmen komplett auf die Billettpreise abgewälzt würden? (Schätzungen auf Basis des VBZ Geschäftsberichts 2009)
Protestieren Sie gegen die neuen Werbeformen, die uns ungefragt ins Blickfeld gestellt werden und keine nennenswerte Reduktion der Billettpreise nach sich ziehen. Schreiben Sie an den Leiter von VBZ TrafficMedia, Daniel Andres (VBZ TrafficMedia, Luggwegstrasse 65, 8048 Zürich, 044 434 47 37,
).